Standartänderung 2018 - dem Europastandart folgt der ZDRK ausdrücklich nicht

die Positionen 4 bis 6 sind nochmals mit Bild und Text aktualisiert

Mit dem 01. Oktober 2018 hat sich der ZDRK ein neues Regelwerk gegeben. Für die Marderkaninchen haben sich grundlegende Änderungen eingestellt.

Unsere "Fehlfarben" sind endlich mit in den Standart aufgenommen worden und erlangen damit den Status wie seid längerem die Schecken. Damit sind seid unserer ersten konkreten Antragstellung anlässlich der ÜClS in Möhrendorf und der geleisteten Zuarbeit ein hoffentliche verständliches Werk entstanden. 

 

neue Bewertungsskala nach Standart-2018

1.  Gewicht                          10 Punkte

2.  Körperform,Typ

     und Bau                          20 Punkte

3.  Fellhaar                          20 Punkte

4.  Abzeichen am Kopf        15 Punkte

5.  Abzeichen am Rumpf     15 Punkte

6.  Farbe                              10 Punkte

7.  Pflegezustand                   5 Punkte

 


Erbformel

 

Marder braun                                   a(m)BCDg

                                                            _________

                                                            a(n)BCDg         typisch

 

Marder  blau                                     a(m)BCdg

                                                            _________

                                                            a(n) BCdg        typisch


 

 

 

 

 

 

 

 

 

Position 1:  Gewicht

2,25   bis 2,39                  2,40 bis 2,49           2,50 kg bis 3,25                     Höchstgewicht

_______________________________________________________

 

    8                                       9                                 10                                             3,25 kg

Position 2:  Körperform, Typ und Bau

Der Körper ist leicht gedrungen und wird von kurzen, mittelstarken Läufen getragen. Die Rückenlinie verläuft ebenmäßig und ist hinten gut abgerundet. Der Kopf entspricht dem leicht gedrungenen Typ und ist dicht am Körper angesetzt. Die Ohren sind stabil im Gewebe und entsprechen in ihrer idealen Länge 9,0 bis 11,0 cm dem Körper. Die Häsin ist wammenfrei.

Leichte Fehler:  siehe "Allgemeines",

Schwere Fehler: siehe "Allgemeines", Ohrenlänge unter 8,0 oder über 12,0 cm

 

Position 4:  Abzeichen am Kopf

Die Kopfabzeichen werden von der Maske, der Augeneinfassung, dem Marderkreuz, dem Backenpunkt und den dunklen Ohren gebildet. Die Maske ist dunkel, hat eine länglichrunde, ovale Form und verläuft nicht scharf abgegrenzt, etwa bis Augenhöhe. In dunkler Abtönung tritt die Augeneinfassung in Erscheinung. Durch die Maske, Augeneinfassung und den dunklen Ohren, bildet sich auf der Stirn der Tiere das sogenannte Marderkreuz, zwei sich kreuzende helle Streifen, die zwiscehn Augeneinfassung und Ohrenansätzen quer über die Stirn und von der Maske bis in das Genick reichen. Die Deutlichkeit des Marderkreuzes ist von der Deckfarbe abhängig. Bei helleren Tieren ist es deutlicher, als bei dunkleren Tieren, was jedoch kein Fehler ist da die Deckfarbe in heller bis mittlerer Tönung zugelassen ist. Bei Alttieren über 12 Monate wirkt das Marderkreuz bedingt durch genetisches Nachdunkeln verschwommen und bleibt dahar unberücksichtigt. Unterhalb der Augen befinden sich beidseitig die angedeuteten Backenpunkte, aus dem ein Tasthaar hervorgeht. Die Intensität der Abzeichen ist von der Deckfarbe abhängig. Je dunkler die Deckfarbe desto intensiver die Abzeichen.

Leichte Fehler:  etwas große, über Augenhöhe reichende Maske, schwache, Verschwommene Abzeichen. Melierte Ohrenansätze, verschwommenes Marderkreuz (außer bei Tieren über 12 Monate).

Schwere Fehler:  gänzlich dunkler Kopf, Fehlen eines oder mehrerer Abzeichen, Fehlen des Marderkreuzes.

 


 

Position 5:  Abzeichen am Rumpf

Über den Rücken zieht sich ein dunklerer Streifen (Rückenstreifen), der seitlich nicht scharf abgegrenzt ist. Der Rückenstreifen beginnt etwa dort, wo die auf den Rücken gelegten Ohren enden. Läufe und Blume sind ebenfalls dunkel abgetönt, wobei die Blumenunterseite etwas heller sein darf. Die Abzeichen an den Läufen sollten über das erste Gelenk des Vorderlaufes und Sprunggelenk der Hinterläufe jedoch nicht schafrf abgegrenzt reichen.

Leichte Fehler:  Unvollständiger oder etwas kurzer Rückenstreifen, etwas breiter seitlich weit in die Flanken reichender Rückenstreifen. Schwache ocger verschwommene Abzeichen an den Läufen.

Schwere Fehler:   Fehlen eines oder mehrerer Abzeichen.

 


 

Position 6:  Farbe

Anerkannt sind der braune und blaue Farbenschlag in heller bis mittlerer Abtönung. Die Deckfarbe ist von einem lichten Braun bzw. Blau, das nach den Seiten und Flanken zu heller verläuft Hinterschenkel und Schulterpartie sind etwas dunkler angedeutet. Backen, Brust und Bauch sind hellbraun bzw. hellblau. Die Augen sind braun beim braunen Farbenschlag bzw. graublau beim blauen Farbenschlag sowie rötlich durchleuchtend je nach Lichteinfall. Die Farbintensität der Augen ist entsprechend der Abtönung der Deckfarbe etwas heller oder etwas dunkler. Die Krallenfarbe ist beim braunen Farbenschlag je nach Deckfarbe dunkel bis braun und beim blauen Farbenschlag dunkelhornfarbig.

Die Unterfarbe ist bei beiden Farbenschlägen bläulich und soll sich in ihrer Intensität der Deckfarbe anpassen. Sie kann am Haarboden etwas aufhellen, ideal ist jedoch wenn sie bis zum Haarboden reicht. An helleren Körperstellen (Bauch und Flanken) ist sie entsprechend heller, an den dunklen, wie Rückenstreifen, Schulter und Schenkelpartie dunkler.

Leichte Fehler:  Etwas dunkle oder helle Deckfarbe, fleckige bzw. nicht fertige Deckfarbe. Wenig der Deckfarbe angepasste Unterfarbe. Leichte Durchsetzung mit weißen Haaren. Unreine, durchsetzte Unterfarbe. Angedeutete Zwischenfarbe. Kleine Abweichungen von der vorgeschriebenen Augen- und Krallenfarbe.

Schwere Fehler:   Völlig dunkle Deckfarbe, stark weiß durchsetzte Deckfarbe oder sichtbar weiße Flecken. Stark unreine oder weiße Unterfarbe. Ausgeprägte Zwischenfarbe. Andere als die geforderte Augenfarbe; pigmentlose Krallen.

 


 

Position 7:  Pflegezustand

 siehe "Allgemeines",